Schritt für Schritt: So kommunizieren Sie elektronisch mit der Justiz

Sie wollen eine Klage, einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? In zwei Schritten kommen Sie zum Ziel:

1. Ihr Schriftsatz:

  • Ihr Schriftsatz muss mit Ihrem vollständigen getippten Namen z.B. "Max Mustermann" als einfache elektronische Unterschrift (Signatur) enden oder die den Schriftsatz enthaltene Datei muss eine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen.
  • Die den Schriftsatz enthaltene Datei muss ein PDF-Dokument sein.

2. Ihr Übermittlungsweg:
Sie können das "Mein Justizpostfach" (MJP), das besondere elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder einen sonstigen sicheren Übermittlungsweg nutzen. Eine gewöhnliche E-Mail ist unzulässig!

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